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   OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20   

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OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20 (https://dejure.org/2020,42849)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30.12.2020 - 1 B 467/20 (https://dejure.org/2020,42849)
OVG Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 2020 - 1 B 467/20 (https://dejure.org/2020,42849)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    Coronaverordnung § 4b Abs 1 Satz 1; SprenG; SprengV;
    "Feuerwerksverbot", Verkauf und Abgabe von Feuerwerkskörpern (Dreiundzwanzigste CoronaVO) Parallelentscheidung zum Beschl. v. 30.12.2020 - 1 B 468/20 - Coronaverordnung; Feuerwerk; Feuerwerkskörper; Pyrotechnik; Silvester

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bremen.de PDF (Pressemitteilung)

    Mehrere Eilanträge gegen das "Feuerwerksverbot" abgelehnt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eilanträge gegen das "Feuerwerksverbot" abgelehnt - Corona-Virus

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Bremen lehnt Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ab - Feuerwerksverbot rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Hamburg, 23.12.2020 - 14 E 5238/20

    Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Daher kann bei Maßnahmen außerhalb der Aufzählung des § 28a Abs. 1 IfSG auch weiterhin auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG zurückgegriffen werden (vgl. VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 14 E 5238/20, S. 2 d.G., abrufbar auf der Homepage des VG Hamburg).

    Unter den gegebenen Bedingungen eines derzeit bestehenden bundesweiten Verkaufsverbotes pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 und einer auch im Land Bremen nicht bestehenden Ausgangssperre an den Abendstunden dürfte sogar von einer zusätzlichen Anziehungswirkung auszugehen sein (vgl. dazu ausführlich VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 14 E 5238/20, a.a.O., S. 9 d.G.).

    Jedoch sind solche Gegebenheiten in Städten wie Bremen und Bremerhaven nicht der Regelfall (vgl. ebenso zur Stadt Hamburg, VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 14 E 5238/20, S. 10 d.G., a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2020 - 13 MN 568/20

    Corona; Corona-Pandemie; Feuerwerk; Verkaufsverbot

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Der Begriff der Schutzmaßnahmen ist folglich umfassend und eröffnet der Infektionsschutzbehörde ein möglichst breites Spektrum geeigneter Maßnahmen (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der hierzu erlassenen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV), welche den Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen in Bezug auf feuerwerksspezifische Gefahren abschließend und mit Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber regeln (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 40 m.w.N.), hindern die Antragsgegnerin als Verordnungsgeberin nicht, das streitgegenständliche Abbrennverbot zu erlassen.

    Das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk ist nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig dazu geeignet, die Gruppenbildung von Personen zu fördern, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.12.2020 - 1 S 4109/20

    Erfolgloser Normenkontroll-Eilantrag gegen coronabedingtes Feuerwerksverbot im

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk ist nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig dazu geeignet, die Gruppenbildung von Personen zu fördern, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).

    Eine Beschränkung auf bestimmte Plätze würde nicht in gleichem Maße zu einer Reduzierung der Sozialkontakte und damit des Infektionsgeschehens beitragen (vgl. ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20, S. 13).

  • OVG Bremen, 09.04.2020 - 1 B 97/20

    Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vom

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Dabei erlangen die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags eine umso größere Bedeutung für die Entscheidung im Eilverfahren, je kürzer die Geltungsdauer der in der Hauptsache angegriffenen Normen befristet und je geringer damit die Wahrscheinlichkeit ist, dass eine Entscheidung über den Normenkontrollantrag noch vor dem Außerkrafttreten der Normen ergehen kann (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, Rn. 18 m.w.N.).

    In einem solchen Fall hat die zuständige Behörde die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, wobei auch sogenannte Nichtstörer in Anspruch genommen werden können (vgl. BT-Drs. 19/18111, S. 25; OVG Bremen, Beschl. v. 09.04.2020 - 1 B 97/20, juris Rn. 43).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14, juris Rn. 12).

  • OVG Bremen, 22.10.2020 - 1 B 325/20

    Widerruf der Erlaubnis zur Durchführung eines temporären Freizeitparks -

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Es kann auch nicht verlangt werden, dass sich die Antragsgegnerin der Risikobewertung anderer Behörden anschließt (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 22.10.2020 - 1 B 325/20, juris Rn. 23).
  • VG Hamburg, 23.12.2020 - 15 E 5246/20

    Eilanträge gegen Feuerwerksverbot ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Das Abbrennen von privatem Silvesterfeuerwerk ist nach allgemeiner Lebenserfahrung regelmäßig dazu geeignet, die Gruppenbildung von Personen zu fördern, die entweder ihre selbst mitgebrachten Feuerwerkskörper abbrennen oder aber als interessierte Zuschauer ihre Wohnung verlassen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.12.2020 - 1 S 4109/20; VG Hamburg, Beschl. v. 23.12.2020 - 15 E 5246/20; a.A. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.12.2020 - 13 MN 568/20, juris Rn. 42).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Darüber hinaus sind dem Ermessen durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz Grenzen gesetzt (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 3 C 16.11, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 27.10.1998 - 1 BvR 2306/96

    Bayerisches Schwangerenhilfegesetz

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Konzeptionelle Entscheidungen des Bundesgesetzgebers dürfen durch die Landesgesetzgeber nicht verfälscht werden (vgl. LVerfG LSA Urt. v. 11.11.2014 - LVG 9/13, BeckRS 2014, 58392 Rn. 170, 171 unter Verweis auf BVerfGE 98, 265 (300)).
  • VGH Bayern, 08.12.2020 - 20 NE 20.2461

    Coronakrise: § 28a IfSG, eingefügt am 19.11.2020, ist wahrscheinlich

    Auszug aus OVG Bremen, 30.12.2020 - 1 B 467/20
    Vielmehr haben sich bislang teilweise bestehende Bedenken in der Rechtsprechung gegen die Verfassungsmäßigkeit des § 28 IfSG damit erledigt (vgl. dazu ausführlich: BayVGH, Beschl. v. 08.12.2020 - 20 NE 20.2461, juris Rn. 22 ff.).
  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13

    Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung

  • BVerwG, 30.03.2016 - 5 B 11.16

    Parlamentsvorbehalt; Ermächtigung zum Ausschluss von Beihilfeleistungen durch

  • OVG Bremen, 10.11.2020 - 1 B 354/20

    Schließung von Prostitutionsstätten (19. CoronaVO) - Coronavirus; Covid-19;

  • OVG Niedersachsen, 09.12.2020 - 13 MN 547/20

    Coronavirus; Fitnessstudio; Schließung; Verlängerung

  • VerfGH Thüringen, 14.12.2021 - VerfGH 117/20

    Abstrakte Normenkontrolle bezüglich Art. 1 §§ 3a, 3b und 6a der Thüringer

    Für die Verbote nach § 6a Abs. 1 bis 3 der 3. ThürSARS-CoV-2-SonderEindmaßnVO ist dieser Bezug, wenngleich mittelbar, noch gegeben (für vergleichbare Fälle bejaht: OVG Bremen, Beschluss vom 30. Dezember 2020 - 1 B 467/20 -, juris Rn. 22 ff.; zweifelnd NdsOVG, Beschluss vom 18. Dezember 2020 - 13 MN 568/20 -, juris Rn. 37 ff., infektionsschutzrechtliches Ziel aber teilweise bejaht in Rn. 42).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2023 - 14 KN 30/22

    Antragsbefugnis; Bestimmtheitsgebot; Corona; Corona-Pandemie; COVID-19;

    Daher konnte bei Maßnahmen außerhalb der Aufzählung des § 28a Abs. 1 IfSG a.F. auch weiterhin auf die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG a.F. zurückgegriffen werden (vgl. BremOVG, Beschluss vom 30.12.2020 - 1 B 467/20 -, Rn. 23 juris).
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